MOPEG: Änderungen bei der eGbR ab 2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MOPEG) werden ab dem 1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) eingeführt. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Einige der Änderungen könnten gerade für kleine Handwerksbetriebe, die oft in Gesellschaften Bürgerlichen Rechts organisiert sind, relevant sein.

Was ist eine eGbR?

Die eGbR ist eine GbR, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen ist. Die Eintragung ist freiwillig, aber für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken, wird sie ab dem 1. Januar 2024 zwingend erforderlich.

Welche Änderungen gibt es bei der eGbR?

Im Vergleich zur bisherigen GbR ergeben sich für die eGbR folgende Änderungen:

Steuerliche Behandlung der eGbR

Die steuerliche Behandlung der eGbR bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Gewinne der eGbR werden bei den Gesellschaftern zu ihren Anteilen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert.

Das MOPEG bringt für GbRs zahlreiche Änderungen, die es zu beachten gilt. Die eGbR ist eine interessante Option für GbRs, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen, oder die sich an einer Verschmelzung oder Spaltung beteiligen möchten.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen für meine GbR?

Ob die Änderungen für Ihre GbR relevant sind, hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn Sie eine GbR haben, die Grundstücke erwerben oder veräußern will, oder die sich an einer Verschmelzung oder Spaltung beteiligen möchte, sollten Sie sich über die Änderungen informieren.

Welche Schritte sind erforderlich, um meine GbR in eine eGbR umzuwandeln?

Um Ihre GbR in eine eGbR umzuwandeln, müssen Sie einen notariellen Gesellschaftsvertrag erstellen und diesen beim Registergericht eintragen lassen. Die Kosten für die Umwandlung liegen bei rund 1.000 Euro.

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